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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 27.08.2026 · Fassung 1.0

Entwurfsfassung. Angaben in eckigen Klammern werden noch ergänzt.

Teil A – Gemeinsame Bestimmungen für alle Nutzerinnen und Nutzer

§ 1 Anbieterin, Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) regeln die Nutzung der Online-Plattform GastroSubs, erreichbar unter https://gastrosubs.net sowie über die zugehörigen Anwendungen (gemeinsam: die Plattform).

1.2 Betreiberin der Plattform ist

GastroSubs GmbH

[Straße, Hausnummer]

[PLZ, Ort], Österreich

Firmenbuchnummer: [FN …], Firmenbuchgericht: [Landesgericht …]

UID-Nummer: [ATU…]

Gewerbe: [Arbeitsvermittlung], Gewerbebehörde: [Bezirkshauptmannschaft / Magistrat …]

Mitglied der Wirtschaftskammer [Bundesland], Fachgruppe [Fachgruppe]

E-Mail: [kontakt@gastrosubs.net] · Telefon: [+43 …]

(kurz: GastroSubs oder wir).

1.3 Diese AGB gelten für alle Nutzerinnen und Nutzer der Plattform. Teil A gilt für alle. Teil B gilt zusätzlich für Betriebe, Teil C zusätzlich für Aushilfen. Widersprechen sich Teil A und ein besonderer Teil, geht der besondere Teil vor.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen einer Nutzerin oder eines Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.

1.5 Wir stellen diese AGB so zur Verfügung, dass sie gespeichert und wiedergegeben werden können (§ 11 ECG). Die jeweils gültige Fassung ist jederzeit unter https://gastrosubs.net/agb abrufbar.

§ 2 Begriffe

In diesen AGB bedeuten:

BegriffBedeutung
BetriebEin Unternehmen (insbesondere aus Gastronomie und Hotellerie), das über die Plattform Schichten ausschreibt. Betriebe nutzen die Plattform ausschließlich zu unternehmerischen Zwecken und sichern dies zu. Teil B gilt, soweit der Betrieb Unternehmer im Sinn des § 1 KSchG ist; § 1 Abs 3 KSchG (Gründungsgeschäfte) bleibt unberührt.
BetriebsstätteEin einzelner Standort eines Betriebs. Ein Konto kann mehrere Betriebsstätten führen; jede Schicht gehört genau einer davon.
AushilfeEine natürliche Person, die über die Plattform Schichten sucht und sich darauf bewirbt.
NutzerkontoDer persönliche, passwortgeschützte Zugang zur Plattform.
SchichtEin von einer Betriebsstätte veröffentlichtes Angebot eines zeitlich begrenzten Arbeitseinsatzes mit Datum, Uhrzeit, Ort, Position, Entlohnung und Platzanzahl.
BewerbungDie Erklärung einer Aushilfe, eine bestimmte Schicht übernehmen zu wollen.
ZusageDie Annahme einer Bewerbung durch den Betrieb.
NutzungsvertragDer Vertrag zwischen GastroSubs und einer Nutzerin bzw. einem Nutzer über die Nutzung der Plattform.
EinsatzvertragDer Vertrag zwischen Betrieb und Aushilfe über die konkrete Schicht. GastroSubs ist daran nicht beteiligt.

§ 3 Was GastroSubs ist – und was GastroSubs nicht ist

3.1 Was wir tun. GastroSubs stellt eine technische Plattform zur Verfügung, auf der Betriebe kurzfristige Schichten ausschreiben und Aushilfen diese Schichten finden, sich darauf bewerben und mit dem Betrieb in Kontakt treten können. Unsere Leistung besteht ausschließlich in der Bereitstellung dieser Plattform und der damit verbundenen Funktionen (Suche, Bewerbung, Nachrichten, Verwaltung von Schichten und Betriebsstätten).

3.2 Wir werden nicht Vertragspartei. Der Einsatzvertrag über eine Schicht kommt ausschließlich zwischen dem Betrieb und der Aushilfe zustande. GastroSubs wird weder Vertragspartei dieses Vertrages noch Vertreterin einer der beiden Seiten und schuldet weder die Arbeitsleistung der Aushilfe noch die Entlohnung durch den Betrieb.

3.3 Wir sind nicht Arbeitgeberin und keine Überlasserin. GastroSubs ist nicht Arbeitgeberin der Aushilfen, überlässt keine Arbeitskräfte im Sinn des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes und erteilt keine Weisungen zur Durchführung eines Einsatzes. Die Aushilfe entscheidet frei, ob, wann und für welchen Betrieb sie sich bewirbt; der Betrieb entscheidet frei, wen er zusagt.

3.4 Wir prüfen die Inhalte nicht vorab. Schichtausschreibungen, Profile, Nachrichten und sonstige Inhalte stammen von den Nutzerinnen und Nutzern. Wir prüfen sie nicht vorab auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Rechtmäßigkeit und übernehmen dafür keine Gewähr. Eine Pflicht zur allgemeinen Überwachung besteht nicht (Art 8 VO (EU) 2022/2065).

3.5 Wir versprechen keinen Erfolg. GastroSubs sichert nicht zu, dass eine ausgeschriebene Schicht besetzt wird, dass eine Bewerbung beantwortet oder angenommen wird oder dass ein zustande gekommener Einsatz tatsächlich durchgeführt wird.

3.6 Wir zahlen keinen Lohn. Die Entlohnung schuldet ausschließlich der Betrieb der Aushilfe. GastroSubs wickelt keine Lohnzahlungen ab, tritt nicht als Zahlstelle auf und haftet nicht für ausstehende Entgelte.

3.7 Wir überprüfen die Identität und Eignung nicht. Soweit wir einzelne Angaben prüfen (etwa die Bestätigung einer E-Mail-Adresse oder die Prüfung eines Ortsnamens gegen unsere Ortsdatenbank), ist das eine technische Plausibilitätsprüfung. Sie ist keine Zusicherung, dass Angaben zutreffen, dass eine Aushilfe geeignet oder zuverlässig ist oder dass ein Betrieb seinen Pflichten nachkommt.

§ 4 Nutzerkonto und Zustandekommen des Nutzungsvertrages

4.1 Registrierung. Die Nutzung der Plattform setzt – mit Ausnahme der öffentlich zugänglichen Schichtsuche und geteilter Links (§ 5.7) – ein Nutzerkonto voraus. Bei der Registrierung ist die Rolle (Betrieb oder Aushilfe) zu wählen und sind die als verpflichtend gekennzeichneten Angaben vollständig und richtig zu machen.

4.2 Mindestalter. Ein Nutzerkonto als Aushilfe darf nur anlegen, wer das 15. Lebensjahr vollendet hat. Für Personen unter 18 Jahren gelten die Beschränkungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes; der Betrieb hat sie einzuhalten.

4.3 Vertragsschluss. Mit dem Absenden des Registrierungsformulars gibst du ein Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrages ab. Der Nutzungsvertrag kommt zustande, sobald wir das Konto freischalten; bei Aushilfen und Betrieben ist dafür zusätzlich die Bestätigung der angegebenen E-Mail-Adresse über den zugesandten Bestätigungslink erforderlich. Der Bestätigungslink ist 24 Stunden gültig. Wir behalten uns vor, eine Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Verbraucherinnen und Verbraucher weisen wir auf ihr Rücktrittsrecht nach § C5 hin.

4.4 Ein Konto je Person bzw. je Unternehmen. Jede Person und jedes Unternehmen darf jeweils nur ein Nutzerkonto führen. Ein Betrieb kann innerhalb seines Kontos mehrere Betriebsstätten anlegen.

4.5 Zugangsdaten. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Besteht der Verdacht, dass Dritte Kenntnis erlangt haben, ist das Passwort unverzüglich zu ändern und uns Mitteilung zu machen. Für Handlungen, die über das eigene Nutzerkonto vorgenommen werden, ist die Kontoinhaberin bzw. der Kontoinhaber verantwortlich, sofern sie bzw. er den Missbrauch zu vertreten hat.

4.6 Richtigkeit der Angaben. Alle Angaben im Profil und in Ausschreibungen müssen wahr, vollständig und aktuell sein. Änderungen sind unverzüglich im Konto nachzuführen.

4.7 Technische Hinweise nach § 9 ECG. Die zum Vertragsabschluss führenden technischen Schritte ergeben sich aus dem Registrierungsformular. Eingabefehler können vor dem Absenden durch Korrektur der Formularfelder berichtigt werden. Der Vertragstext wird von uns gespeichert und ist im Nutzerkonto abrufbar; die jeweils geltenden AGB sind unter https://gastrosubs.net/agb verfügbar. Vertragssprache ist Deutsch; die Plattform steht darüber hinaus in weiteren Sprachen zur Verfügung, wobei bei Abweichungen die deutsche Fassung dieser AGB maßgeblich ist. Einem besonderen Verhaltenskodex haben wir uns nicht unterworfen.

4.8 Benachrichtigungen. Wir senden Nachrichten, die zur Erbringung der Leistung gehören – etwa Bestätigungen, Hinweise auf neue Bewerbungen, Zusagen, Absagen und Nachrichten der Gegenseite – an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse oder als Mitteilung in der Anwendung. Diese Benachrichtigungen sind Teil des Nutzungsvertrages und können nicht abbestellt werden, solange das Konto besteht; ihr Umfang lässt sich in den Kontoeinstellungen anpassen. Werbliche Nachrichten versenden wir nur mit vorheriger Einwilligung; diese kann jederzeit widerrufen werden.

§ 5 Wie eine Schicht zustande kommt

5.1 Ausschreibung als Einladung. Eine von einem Betrieb veröffentlichte Schicht ist eine unverbindliche Einladung an Aushilfen, sich zu bewerben. Sie ist noch kein verbindliches Vertragsangebot des Betriebs.

5.2 Bewerbung als Angebot. Bewirbt sich eine Aushilfe auf eine Schicht, gibt sie damit ein verbindliches Angebot ab, diese Schicht zu den ausgeschriebenen Bedingungen zu übernehmen. Die Aushilfe kann ihre Bewerbung bis zur Zusage, längstens bis zum Beginn der Schicht, zurückziehen; danach ist ein Zurückziehen über die Plattform nicht mehr möglich (§ C3.2 und § C3.3).

5.3 Zusage als Annahme. Mit der Zusage des Betriebs kommt der Einsatzvertrag zwischen Betrieb und Aushilfe zustande. Inhalt und Rechtsnatur dieses Vertrages – insbesondere ob ein Arbeitsverhältnis, ein freies Dienstverhältnis oder ein anderes Rechtsverhältnis begründet wird – bestimmen ausschließlich Betrieb und Aushilfe. GastroSubs nimmt darauf keinen Einfluss.

5.4 Offene Bewerbungen. Ist eine Schicht besetzt, bleiben die übrigen Bewerbungen offen. Die Plattform sagt von sich aus niemandem ab. Der Betrieb ist nach § B1.6 verpflichtet, offene Bewerbungen zeitnah zu beantworten; ihm steht dafür in der Plattform eine Sammelabsage zur Verfügung.

5.5 Absprachen außerhalb der Plattform. Alle Einzelheiten des Einsatzes – insbesondere Beginn und Ende, konkrete Tätigkeit, Entlohnung, Einsatzort und Ausfallregelungen – vereinbaren Betrieb und Aushilfe unmittelbar miteinander. Streitigkeiten daraus sind zwischen ihnen zu klären.

5.6 Sichtbarkeit. Der Betrieb kann eine Schicht öffentlich ausschreiben oder auf die von ihm gemerkten Aushilfen beschränken. Eine nicht öffentliche Schicht ist in der öffentlichen Suche nicht auffindbar; sie ist nur den gemerkten Aushilfen sowie persönlich eingeladenen Aushilfen zugänglich.

5.7 Geteilte Links. Zu jeder Schicht kann ein Link erzeugt werden, über den die Schicht samt den Angaben zur Betriebsstätte auch ohne Nutzerkonto abrufbar ist. Wer einen solchen Link erzeugt und weitergibt, macht diese Angaben damit bewusst einem unbestimmten Personenkreis zugänglich. Als verborgen gekennzeichnete Kontaktdaten bleiben auch dort verborgen. Der Link bleibt gültig, solange die Schicht besteht.

§ 6 Pflichten aller Nutzerinnen und Nutzer, unzulässige Inhalte

6.1 Die Plattform darf nur im Rahmen der geltenden Rechtsordnung und dieser AGB genutzt werden.

6.2 Unzulässig sind insbesondere:

a) unwahre, irreführende oder unvollständige Angaben, insbesondere über Identität, Unternehmen, Qualifikation, Alter oder Arbeitsberechtigung;

b) das Auftreten unter fremdem Namen oder das Vortäuschen einer Betriebseigenschaft;

c) Inhalte, die gegen Strafgesetze, das Gleichbehandlungsgesetz, das Urheberrecht, das Persönlichkeitsrecht oder sonstiges Recht verstoßen;

d) diskriminierende, herabwürdigende, belästigende, hetzerische, gewaltverherrlichende, pornografische oder erotische Inhalte;

e) Ausschreibungen, die keine echte Beschäftigung zum Gegenstand haben, insbesondere Werbung für Strukturvertriebe, Angebote mit Vorleistungs-, Kauf- oder Zahlungspflichten der Aushilfe sowie Angebote sexueller Dienstleistungen;

f) Werbung, Kettenbriefe, Massennachrichten und sonstige Nachrichten ohne Bezug zu einer Schicht oder Bewerbung;

g) das Einstellen besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinn des Art 9 DSGVO (etwa zu Gesundheit, Religion, Weltanschauung, ethnischer Herkunft, politischer Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Sexualleben) in frei beschreibbaren Feldern – weder über sich selbst noch über Dritte;

h) das automatisierte Auslesen, Kopieren oder Auswerten der Plattform oder ihrer Inhalte (insbesondere durch Bots, Skripte, Crawler oder vergleichbare Verfahren) sowie der Aufbau eigener Datenbanken aus Plattforminhalten;

i) Handlungen, welche die Verfügbarkeit, Integrität oder Sicherheit der Plattform beeinträchtigen, sowie das Umgehen von Zugangs-, Sichtbarkeits- oder Sicherheitsvorkehrungen.

6.3 Umgang mit Daten der Gegenseite. Personenbezogene Daten und Kontaktdaten, die über die Plattform bekannt werden, dürfen ausschließlich für die Anbahnung und Abwicklung des jeweiligen Einsatzes verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte, eine Verwendung zu Werbezwecken oder eine Speicherung über den Zweck hinaus ist unzulässig.

6.4 Inhalte der Kommunikation. Nachrichten über die Plattform sind sachlich zu halten. Wir lesen Nachrichten nicht anlassunabhängig mit; im Rahmen einer Meldung nach § 8 oder bei begründetem Verdacht auf Missbrauch dürfen wir sie zur Prüfung heranziehen.

§ 7 Inhalte der Nutzerinnen und Nutzer, Nutzungsrechte

7.1 Verantwortlichkeit. Für die von ihnen eingestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Profil- und Betriebsangaben, Ausschreibungen, Nachrichten) sind die Nutzerinnen und Nutzer selbst verantwortlich. Sie sichern zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen und keine Rechte Dritter zu verletzen.

7.2 Nutzungsrecht für uns. Für die Dauer des Nutzungsvertrages räumen die Nutzerinnen und Nutzer GastroSubs ein einfaches, unentgeltliches, räumlich und inhaltlich auf den Betrieb der Plattform beschränktes Werknutzungsrecht an den eingestellten Inhalten ein, soweit dies für die Erbringung unserer Leistungen erforderlich ist – insbesondere zum Speichern, Anzeigen, Übersetzen der Benutzeroberfläche, Umformatieren und Anzeigen auf verschiedenen Endgeräten.

7.3 Nach Vertragsende. Mit Beendigung des Nutzungsvertrages endet dieses Nutzungsrecht, soweit die Inhalte nicht zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder zur Rechtsverfolgung weiter benötigt werden. Nachrichtenverläufe bleiben bei der jeweils anderen Seite bestehen, soweit diese dafür ein berechtigtes Interesse hat.

7.4 Unsere Rechte. Sämtliche Rechte an der Plattform selbst – insbesondere an Software, Datenbanken, Gestaltung, Marken und Kennzeichen – stehen GastroSubs bzw. den jeweiligen Rechteinhabern zu. Nutzerinnen und Nutzer erhalten ein einfaches, nicht übertragbares, widerrufliches Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Plattform. Ein Zurückentwickeln, Vervielfältigen, Vermieten oder Weiterveräußern ist unzulässig; § 40e UrhG bleibt unberührt.

7.5 Fremde Inhalte. Die Plattform verwendet Ortsdaten von GeoNames (CC BY 4.0) und Symbole aus den Material Symbols von Google (Apache-2.0). Die Lizenzhinweise sind unter https://gastrosubs.net/lizenzen abrufbar.

§ 8 Melden rechtswidriger Inhalte, Moderation

8.1 Meldung. Jede Person kann uns Inhalte melden, die sie für rechtswidrig hält – über das Melde-Formular unter https://gastrosubs.net/melden oder per E-Mail an meldung@gastrosubs.net. Die Meldung soll eine Begründung, die genaue Fundstelle (Link) und Kontaktdaten der meldenden Person enthalten.

8.1a Verstöße gegen diese AGB. Über denselben Weg können auch Verstöße gegen diese AGB gemeldet werden, die sich nicht auf einen veröffentlichten Inhalt beziehen – insbesondere ausbleibende Entgeltzahlung, eine unterbliebene Anmeldung zur Sozialversicherung oder sonstige Verstöße eines Betriebs gegen § B2. Wir prüfen solche Meldungen nach denselben Grundsätzen; sie können zu Maßnahmen nach § 9.3 führen. Ansprüche aus dem Einsatzvertrag bleiben zwischen Betrieb und Aushilfe zu klären.

8.2 Bearbeitung. Wir bestätigen den Eingang unverzüglich, prüfen die Meldung sorgfältig, objektiv und ohne Willkür und teilen unsere Entscheidung samt Begründung und den zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen mit. Erfolgt die Prüfung ganz oder teilweise automatisiert, weisen wir darauf hin.

8.3 Maßnahmen. Halten wir einen Inhalt für rechtswidrig oder für einen Verstoß gegen diese AGB, können wir ihn entfernen, in der Sichtbarkeit einschränken, den Zugang dazu sperren oder das betroffene Nutzerkonto beschränken. Die betroffene Nutzerin bzw. der betroffene Nutzer erhält eine Begründung mit Angabe der Tatsachengrundlage, der herangezogenen Rechtsgrundlage oder AGB-Bestimmung, des Umstands einer allfälligen automatisierten Entscheidung sowie der Rechtsbehelfe.

8.4 Widerspruch. Gegen eine solche Entscheidung kann binnen sechs Monaten formlos an beschwerde@gastrosubs.net widersprochen werden. Wir prüfen den Widerspruch neuerlich und teilen das Ergebnis begründet mit.

8.5 Kontaktstellen. Für Behörden und für Nutzerinnen und Nutzer ist die Kontaktstelle nach Art 11 und 12 DSA: dsa@gastrosubs.net. Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch. Die Kommunikation erfolgt nicht ausschließlich über automatisierte Systeme. Zuständige Aufsichtsbehörde in Österreich ist die KommAustria als Koordinatorin für digitale Dienste (Geschäftsführung durch die RTR GmbH).

8.6 Straftaten. Bestehen Anhaltspunkte für eine Straftat, die das Leben oder die Sicherheit von Personen gefährdet, informieren wir die zuständigen Behörden.

§ 9 Sperre, Beendigung des Nutzungsvertrages

9.1 Beendigung durch dich. Nutzerinnen und Nutzer können den Nutzungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden, indem sie ihr Nutzerkonto löschen oder uns dies mitteilen. Bei einem Betrieb mit entgeltlichem Zugang beendet die Löschung des Kontos nicht das im App-Store abgeschlossene Abonnement; dieses ist zusätzlich dort zu kündigen (§ B4.5 und § B4.5a).

9.2 Ordentliche Beendigung durch uns. Wir können den Nutzungsvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Für kostenpflichtige Zugänge von Betrieben gilt § B4.6.

9.3 Sperre und außerordentliche Beendigung. Wir können ein Nutzerkonto vorübergehend sperren, einzelne Funktionen einschränken oder den Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung beenden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei

a) einem schwerwiegenden oder trotz Aufforderung wiederholten Verstoß gegen § 6;

b) begründetem Verdacht auf Identitätsmissbrauch, Täuschung oder betrügerisches Verhalten;

c) Angaben, die für andere Nutzerinnen und Nutzer eine erhebliche Gefahr darstellen;

d) einem Verstoß gegen zwingende arbeits- oder sozialversicherungsrechtliche Vorschriften durch einen Betrieb;

e) Zahlungsverzug eines Betriebs trotz Mahnung und angemessener Nachfrist;

f) Unterschreiten des Mindestalters nach § 4.2.

9.4 Verhältnismäßigkeit und Begründung. Wir wählen die gelindeste geeignete Maßnahme und begründen sie nach § 8.3. Vor einer dauerhaften Sperre mahnen wir ab, sofern dies nicht wegen der Schwere des Verstoßes oder wegen einer gesetzlichen Verpflichtung unzumutbar ist.

9.4a Betriebe. Gegenüber Betrieben teilen wir die Gründe einer Beschränkung oder Aussetzung vor oder spätestens zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mit; eine vollständige Beendigung kündigen wir mindestens 30 Tage im Voraus begründet an, sofern nicht ein Fall des § 9.3 lit a bis e oder eine gesetzliche Verpflichtung eine sofortige Maßnahme erfordert.

9.5 Folgen. Mit Beendigung endet das Recht zur Nutzung der Plattform. Bereits zustande gekommene Einsatzverträge zwischen Betrieb und Aushilfe bleiben davon unberührt und sind außerhalb der Plattform abzuwickeln. Ein Anspruch auf Wiederherstellung eines gelöschten Kontos besteht nicht.

9.6 Daten. Die Löschung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung und den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Wir empfehlen, benötigte Inhalte vor der Beendigung zu sichern.

9.7 Inaktive Konten. Konten, bei denen über einen Zeitraum von 24 Monaten keine Anmeldung erfolgt ist, können wir nach vorheriger Ankündigung in Textform und Ablauf einer Frist von einem Monat löschen. Für entgeltliche Zugänge von Betrieben gilt das nur nach Beendigung des entgeltlichen Zugangs.

§ 10 Verfügbarkeit, Änderungen der Plattform

10.1 Wir bemühen uns um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform, schulden aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Störungen im Internet, höhere Gewalt und Umstände außerhalb unseres Einflussbereichs können zu Einschränkungen führen.

10.2 Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Software vollständig fehlerfrei zu erstellen. Ein Anspruch darauf, dass die Plattform jederzeit fehlerfrei arbeitet, besteht nicht.

10.3 Wir dürfen die Plattform weiterentwickeln, einzelne Funktionen ändern, ergänzen oder einstellen, soweit dies für die Nutzerinnen und Nutzer zumutbar ist und der Kern der vereinbarten Leistung erhalten bleibt. Werden für Betriebe entgeltpflichtige Funktionen wesentlich eingeschränkt, steht dem Betrieb ein Kündigungsrecht nach § B4.10 zu.

10.4 Datensicherung. Wir führen regelmäßige Sicherungen durch, schulden aber keine Archivierung. Für die eigene Sicherung wichtiger Inhalte sind die Nutzerinnen und Nutzer selbst verantwortlich.

§ 11 Haftung

11.1 Unbeschränkte Haftung. GastroSubs haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

11.2 Leichte Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

11.3 Betriebe. Gegenüber Betrieben ist darüber hinaus der Ersatz von entgangenem Gewinn, mittelbaren Schäden, Folgeschäden und Datenverlust ausgeschlossen. Unbeschadet § 11.1 ist die Haftung gegenüber einem Betrieb je Kalenderjahr mit dem Betrag begrenzt, den dieser Betrieb in den vorangegangenen zwölf Monaten an GastroSubs bezahlt hat, mindestens jedoch mit 500 Euro.

11.4 Keine Haftung für die Gegenseite. Unbeschadet § 11.1 haftet GastroSubs nicht für das Verhalten von Betrieben oder Aushilfen, für das Zustandekommen, den Inhalt oder die Erfüllung von Einsatzverträgen, für die Richtigkeit von Angaben anderer Nutzerinnen und Nutzer, für ausstehende Entgelte, für Schäden während eines Einsatzes und für Schäden, die eine Nutzerin oder ein Nutzer einer anderen zufügt.

11.5 Fremde Angebote. Für verlinkte Inhalte Dritter übernehmen wir keine Verantwortung.

11.6 Freistellung. Verletzt eine Nutzerin oder ein Nutzer schuldhaft diese AGB oder Rechte Dritter und wird GastroSubs deshalb von Dritten in Anspruch genommen, hält sie bzw. er uns schad- und klaglos und ersetzt uns die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Wir informieren unverzüglich über die Inanspruchnahme und geben Gelegenheit zur Stellungnahme.

§ 12 Datenschutz

12.1 GastroSubs verarbeitet personenbezogene Daten als Verantwortliche im Sinn des Art 4 Z 7 DSGVO. Die Einzelheiten – Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer und Betroffenenrechte – sind in der Datenschutzerklärung unter https://gastrosubs.net/datenschutz beschrieben. Die Datenschutzerklärung ist nicht Vertragsbestandteil.

12.2 Getrennte Verantwortlichkeit. Übermittelt eine Aushilfe mit ihrer Bewerbung Daten an einen Betrieb, wird der Betrieb ab Empfang eigenständig Verantwortlicher für diese Daten. Es liegt keine Auftragsverarbeitung vor.

12.3 Die Pflichten des Betriebs im Umgang mit Bewerberdaten regelt § B3.

§ 13 Änderung dieser AGB

13.1 Wir dürfen diese AGB ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt – insbesondere eine Änderung der Rechtslage oder höchstgerichtlichen Rechtsprechung, eine Änderung oder Erweiterung der Funktionen der Plattform, eine Änderung des Entgeltmodells nach § B4 oder die Schließung einer Regelungslücke.

13.2 Änderungen teilen wir mindestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit (E-Mail an die hinterlegte Adresse) und stellen dabei die betroffenen Bestimmungen in ihrer alten und ihrer neuen Fassung gegenüber. In der Mitteilung weisen wir gesondert und deutlich darauf hin, dass die Änderungen als angenommen gelten, wenn nicht vor ihrem Inkrafttreten widersprochen wird, und dass im Fall des Widerspruchs das Recht besteht, den Nutzungsvertrag bis zum Inkrafttreten kostenlos und fristlos zu beenden.

13.3 Die Zustimmungsfiktion nach 13.2 gilt nicht für Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wesentlich verschieben, sowie nicht für die Einführung neuer Entgeltpflichten. Solche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung.

13.4 Unberührt bleibt: Für Aushilfen ist die Nutzung der Plattform dauerhaft unentgeltlich (§ C1). Diese Bestimmung kann durch eine Änderung nach diesem Paragrafen nicht geändert werden.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 Rechtswahl. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Schutzbestimmungen des Rechts jenes Staates nicht verdrängt werden, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

14.2 Gerichtsstand. Für Streitigkeiten mit Betrieben ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Linz zuständig. Für Klagen gegen Verbraucherinnen und Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand; § 14 KSchG bleibt unberührt.

14.3 Streitbeilegung. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet. Als österreichische Schlichtungsstelle steht die Internet Ombudsstelle zur Verfügung.

14.4 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gegenüber Unternehmern tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt; gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt die gesetzliche Regelung.

14.5 Übertragung. Wir dürfen Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder im Rahmen einer Unternehmensübertragung auf einen Rechtsnachfolger übertragen. Wir kündigen dies mindestens einen Monat vor Wirksamwerden in Textform an und weisen dabei gesondert darauf hin, dass der Vertrag bis zum Wirksamwerden und danach binnen eines Monats fristlos beendet werden kann.

14.6 Textform. Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages können in Textform (insbesondere per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse) abgegeben werden.

Teil B – Zusätzliche Bestimmungen für Betriebe

§ B1 Ausschreibung von Schichten

B1.1 Nur eigene Schichten. Ein Betrieb darf ausschließlich Schichten ausschreiben, die er im eigenen Namen und auf eigene Rechnung besetzen will. Das Ausschreiben für Dritte, die gewerbliche Weitervermittlung sowie die Nutzung des Zugangs durch Personalvermittler oder Agenturen für fremde Auftraggeber sind ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform unzulässig.

B1.2 Vollständige und richtige Angaben. Jede Ausschreibung muss die tatsächlich zu besetzende Tätigkeit richtig, vollständig und nicht irreführend beschreiben. Insbesondere sind Datum, Beginn und Ende, Einsatzort, Position, Entlohnung und die Zahl der benötigten Aushilfen zutreffend anzugeben. Der ausschreibende Betrieb muss als solcher erkennbar sein.

B1.3 Angabe des Mindestentgelts. Der Betrieb ist verpflichtet, in jeder Ausschreibung das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder sonst durch Gesetz oder Normen der kollektiven Rechtsgestaltung festgelegte Mindestentgelt anzugeben und auf eine Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn eine solche besteht (§ 9 Abs 2 GlBG). Für die Gastronomie ist dies in der Regel der Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe in der jeweils geltenden Fassung. Die in der Plattform eingetragene Entlohnung darf das anwendbare Mindestentgelt nicht unterschreiten.

B1.3a Verantwortung für die Entgeltangabe; Hinweise der Plattform.

(1) Für die Richtigkeit der Entgeltangabe und für die Angabe der ihr zugrunde liegenden Rechtsgrundlage ist allein der Betrieb verantwortlich – insbesondere dafür, welcher Kollektivvertrag in welcher Fassung anzuwenden ist und welche Verwendungsgruppe und Einstufung sich daraus für die ausgeschriebene Tätigkeit ergibt. Der Betrieb hat vor jeder Veröffentlichung selbst zu prüfen, welcher Satz sich daraus für die konkrete Tätigkeit, das Ausmaß der Beschäftigung und den Einsatzort ergibt.

(2) Soweit die Plattform Entgeltsätze, Bezeichnungen von Kollektivverträgen, Verwendungsgruppen oder vergleichbare Angaben anzeigt, vorschlägt oder ein Eingabefeld damit vorbelegt, ist das eine unverbindliche Hilfestellung. Solche Angaben sind keine Rechtsauskunft, keine Zusicherung ihrer Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität und keine Empfehlung für den Einzelfall. Sie können unrichtig, überholt oder auf das konkrete Einsatzverhältnis nicht anwendbar sein – etwa weil ein anderer Kollektivvertrag gilt, weil sich die Sätze zwischenzeitlich geändert haben oder weil die Tätigkeit anders einzustufen ist.

(3) Der Betrieb hat einen vorgeschlagenen Wert vor der Veröffentlichung zu überprüfen und zu berichtigen, wenn er nicht zutrifft. Mit dem Veröffentlichen der Ausschreibung erklärt er, diese Prüfung vorgenommen zu haben. Die Übernahme eines Vorschlags der Plattform entbindet ihn nicht von seiner Verantwortung nach B1.3.

(4) GastroSubs schuldet keine arbeits-, kollektivvertrags- oder sozialversicherungsrechtliche Beratung. Ansprüche und behördliche Verfahren wegen einer unrichtigen Entgeltangabe – insbesondere von Aushilfen, von Sozialversicherungsträgern oder nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz – betreffen den Betrieb; die Freistellung nach B2.5 gilt.

B1.4 Diskriminierungsfreie Ausschreibung. Schichten dürfen nicht geschlechtsspezifisch ausgeschrieben werden und nicht auf ein bestimmtes Alter, eine ethnische Zugehörigkeit, eine Religion oder Weltanschauung oder eine sexuelle Orientierung abstellen, es sei denn, ein solches Merkmal ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Tätigkeit (§§ 9, 23 GlBG). Formulierungen wie „junges Team", „Studentin gesucht", „bis 25 Jahre" oder „muttersprachlich Deutsch" sind unzulässig.

B1.5 Prüfung und Ablehnung. Wir sind berechtigt, Ausschreibungen abzulehnen, zu ändern oder zu entfernen, die gegen diese AGB, gegen gesetzliche Bestimmungen, gegen behördliche Verbote oder gegen Rechte Dritter verstoßen. § 8.3 gilt.

B1.6 Absagen. Der Betrieb ist verpflichtet, Bewerbungen in angemessener Zeit zu beantworten und Bewerbungen, die er nicht berücksichtigt, über die Plattform abzusagen. Die Plattform sagt von sich aus nicht ab.

B1.7 Absage oder Änderung nach einer Zusage. Kann oder will der Betrieb eine bereits zugesagte Schicht nicht wie vereinbart durchführen, hat er die betroffene Aushilfe unverzüglich zu verständigen. Die Rechtsfolgen richten sich ausschließlich nach dem Einsatzvertrag; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entgeltfortzahlung bei Unterbleiben der Arbeitsleistung aus Gründen auf Seiten des Betriebs (insbesondere § 1155 ABGB) bleiben unberührt. Wiederholte kurzfristige Absagen sind ein wichtiger Grund im Sinn des § 9.3.

§ B2 Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Verantwortung des Betriebs

B2.1 Einsätze in Österreich. Der Betrieb ist allein dafür verantwortlich, das Rechtsverhältnis mit der Aushilfe korrekt zu begründen und abzuwickeln. Bei Einsätzen in Österreich umfasst das insbesondere:

a) die Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsantritt (§ 33 ASVG), auch bei geringfügiger, tageweiser oder fallweiser Beschäftigung und auch bei einem einzigen Einsatz;

b) die Auszahlung des Entgelts mindestens in Höhe des anwendbaren kollektivvertraglichen Mindestentgelts und die Abfuhr von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen;

c) die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, des Arbeitsruhegesetzes und der Aufzeichnungspflichten (§ 26 AZG) sowie des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes;

d) die Einhaltung der Vorschriften über die Beschäftigung von Jugendlichen (KJBG) und, bei Drittstaatsangehörigen, des Ausländerbeschäftigungsgesetzes;

e) die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften und der Fürsorgepflicht während des Einsatzes;

f) die Prüfung, ob die Aushilfe zur Aufnahme der Tätigkeit in Österreich berechtigt ist und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.

B2.2 Einsätze außerhalb Österreichs. Diese AGB und die in B1.3 und B2.1 genannten Bestimmungen sind auf österreichisches Recht abgestellt. Schreibt ein Betrieb eine Schicht aus, die außerhalb Österreichs zu erbringen ist, oder unterliegt das Einsatzverhältnis aus einem anderen Grund nicht österreichischem Recht, gilt:

a) Der Betrieb ist allein dafür verantwortlich, die am Einsatzort geltenden arbeits-, sozialversicherungs-, steuer-, aufenthalts- und gewerberechtlichen Vorschriften einzuhalten. Die Aufzählung in B2.1 gilt sinngemäß mit den jeweils entsprechenden Bestimmungen des am Einsatzort geltenden Rechts.

b) Der Betrieb stellt sicher, dass die Ausschreibung den dort geltenden Vorschriften über die Angabe des Entgelts oder der Entgeltspanne und über die diskriminierungsfreie Ausschreibung entspricht und dass das ausgewiesene Entgelt die dort geltende Untergrenze nicht unterschreitet.

c) Der Betrieb sichert zu, dass er am Einsatzort zur Beschäftigung berechtigt ist und über die dafür erforderlichen Registrierungen, Melde- und Beitragskonten verfügt.

d) Erfordert der Einsatz eine Entsendung oder eine sonstige grenzüberschreitende Tätigkeit, trägt der Betrieb allein die Verantwortung für die damit verbundenen Melde-, Entgelt- und Dokumentationspflichten.

e) Der Betrieb sichert zu, dass die Ausschreibung und der Einsatz auch im Übrigen nicht gegen zwingende Bestimmungen des am Einsatzort geltenden Rechts verstoßen.

B2.3 Keine Prüfung, keine Beratung durch uns. GastroSubs prüft nicht, welches Recht auf ein Einsatzverhältnis anwendbar ist, und schuldet dazu weder Auskunft noch Beratung. Vorgaben, Vorbelegungen, Textbausteine und Beispielangaben in der Plattform sind auf Österreich abgestellt; sie sind keine Zusicherung, dass eine Ausschreibung oder ein Einsatz den Vorschriften eines anderen Staates entspricht. Der Betrieb hat alle Angaben eigenverantwortlich auf ihre Richtigkeit nach dem am Einsatzort geltenden Recht zu prüfen.

B2.4 GastroSubs schuldet der Aushilfe kein Entgelt, ist nicht Arbeitgeberin und überlässt keine Arbeitskräfte. Der Betrieb erteilt sämtliche Weisungen und trägt die Verantwortung des Arbeitgebers oder Auftraggebers allein.

B2.5 Freistellung. Der Betrieb hält GastroSubs hinsichtlich aller Ansprüche schad- und klaglos, die Dritte – insbesondere Aushilfen, Sozialversicherungsträger, Finanz-, Arbeits- oder sonstige Verwaltungsbehörden des In- oder Auslands – wegen einer Verletzung der Pflichten nach B1 oder B2 gegen uns erheben, samt der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ B3 Umgang mit Bewerberdaten

B3.1 Personenbezogene Daten, die der Betrieb über die Plattform von Aushilfen erhält, darf er ausschließlich zur Prüfung und Abwicklung der konkreten Bewerbung und des daraus folgenden Einsatzes verwenden.

B3.2 Unzulässig sind insbesondere die Weitergabe an Dritte, die Verwendung für Werbung, der Aufbau einer eigenen Bewerberdatenbank aus Plattforminhalten und jede automatisierte Auswertung.

B3.3 Der Betrieb ist ab Empfang der Daten eigenständig Verantwortlicher im Sinn der DSGVO. Er hat die Betroffenenrechte zu erfüllen, die Daten nach Wegfall des Zwecks unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu löschen und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen.

B3.4 Der Betrieb darf Aushilfen nicht auffordern, besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art 9 DSGVO) offenzulegen, und keine unzulässigen Fragen stellen.

B3.5 Aufbewahrung über die Bewerbung hinaus. Über die konkrete Bewerbung hinaus darf der Betrieb die übermittelten Daten nur aufbewahren, wenn die Aushilfe nach C2.6 eingewilligt hat, und nur zu dem dort genannten Zweck – der Berücksichtigung für eigene künftige Schichten. Eine Weitergabe an Dritte, eine Verwendung für andere Zwecke sowie eine Aufbewahrung über einen Widerruf oder über den Ablauf der Einwilligung hinaus sind unzulässig. Teilen wir dem Betrieb einen Widerruf mit, hat er die betroffenen Daten unverzüglich zu löschen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht, und uns die Löschung auf Verlangen zu bestätigen.

§ B4 Entgelt, Bezug über den App-Store, Laufzeit und Kündigung

B4.1 Entgeltlichkeit und Endpreise. Die Nutzung der Plattform durch Betriebe ist entgeltlich. Art und Umfang der buchbaren Leistungen sowie die dafür zu zahlenden Entgelte ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigten Preisliste, die auch unter <https://gastrosubs.net/preise> abrufbar ist. Alle angegebenen Preise sind Endpreise in Euro. Eine Umsatzsteuer wird von uns weder verrechnet noch gesondert ausgewiesen; die Gründe dafür ergeben sich aus B4.4.

B4.2 Bezug über den App-Store, kostenlose Testphase. Der entgeltliche Zugang wird über den App-Store bezogen, aus dem der Betrieb die Anwendung installiert hat ([Apple App Store bzw. Google Play Store]). Bei der Anmeldung wird dem Betrieb eine kostenlose Testphase eingeräumt; ihre Dauer und der nach ihrem Ablauf geltende Preis werden vor der Bestellung angezeigt. Während der Testphase fällt kein Entgelt an. Wird der Zugang nicht bis zum Ende der Testphase gekündigt, geht er ohne weiteres Zutun in den entgeltlichen Zugang über. Je Betrieb wird die Testphase nur einmal gewährt. Die Einzelheiten zu Bestellvorgang, Testphase und Abonnementverwaltung richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen App-Store-Betreibers.

B4.3 Abrechnungsperiode. Der entgeltliche Zugang läuft in der bei der Bestellung gewählten Abrechnungsperiode von einem Monat oder zwölf Monaten und verlängert sich automatisch um jeweils dieselbe Dauer, solange er nicht gekündigt wird. Die erste Abrechnungsperiode beginnt mit dem Tag nach dem Ende der Testphase. Das Entgelt ist jeweils im Voraus zu entrichten.

B4.4 Zahlung und Rechnungslegung über den App-Store. Zahlung, Abrechnung und Rechnungslegung wickelt ausschließlich der Betreiber des jeweiligen App-Stores ab. Den Zahlungsbeleg bzw. die Rechnung erhält der Betrieb daher von diesem und nicht von uns. Eine allfällige Umsatzsteuer behandelt der App-Store-Betreiber nach den für ihn geltenden Vorschriften; wir verrechnen keine Umsatzsteuer und weisen keine aus (B4.1). Für Zahlungsarten, Zahlungsverzug, Rückbuchungen und Erstattungen gelten die Bedingungen des App-Store-Betreibers; darauf haben wir keinen Einfluss. Den Beleg kann der Betrieb jederzeit in seinem Konto beim App-Store-Betreiber abrufen; soweit dieser zusätzlich eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer bereitstellt, steht sie dort ebenfalls zum Herunterladen bereit. Wird der Zugang vom App-Store-Betreiber wegen ausbleibender Zahlung ausgesetzt oder beendet, endet damit auch der entgeltliche Zugang zur Plattform.

B4.5 Kündigung durch den Betrieb. Der Betrieb kann den entgeltlichen Zugang jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung erfolgt in der Abonnementverwaltung des jeweiligen App-Stores, nicht bei uns; wir können ein dort abgeschlossenes Abonnement weder beenden noch Beträge erstatten. Die Kündigung wirkt nach den Bedingungen des App-Store-Betreibers, im Regelfall zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode; bis dahin kann der Zugang uneingeschränkt weiter genutzt werden. Eine Erstattung bereits bezahlter Entgelte richtet sich ausschließlich nach den Bedingungen des App-Store-Betreibers.

B4.5a Löschen des Kontos beendet das Abonnement nicht. Das Löschen des Nutzerkontos beendet nicht das im App-Store abgeschlossene Abonnement. Wer die Nutzung beenden will, muss das Abonnement zusätzlich dort kündigen, sonst läuft es kostenpflichtig weiter.

B4.6 Beendigung durch uns. Wir können den entgeltlichen Zugang mit einer Frist von einem Monat zum Ende einer Abrechnungsperiode beenden. Das Recht zur Sperre und zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund (§ 9.3) bleibt unberührt. Beenden wir den Zugang, ohne dass der Betrieb einen wichtigen Grund zu vertreten hat, unterstützen wir ihn bei einem Erstattungsantrag beim App-Store-Betreiber; die Entscheidung darüber liegt bei diesem.

B4.7 Preisänderungen. Wir dürfen die Entgelte mit Wirkung für künftige Abrechnungsperioden ändern. Die Ankündigung einer Preisänderung und eine allfällige Zustimmung dazu richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen App-Stores; ergänzend teilen wir eine Änderung mindestens zwei Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Der Betrieb kann den Zugang bis zum Wirksamwerden der Änderung in der Abonnementverwaltung des App-Stores kündigen.

B4.8 Folgen der Beendigung. Mit Wirksamwerden der Kündigung endet der Zugang. Noch nicht abgelaufene Schichten werden aus der Suche genommen. Bereits zustande gekommene Einsatzverträge bleiben unberührt und sind außerhalb der Plattform abzuwickeln. Wir empfehlen, benötigte Daten vorher zu sichern.

B4.9 Kein Entgelt von Aushilfen. Der Betrieb darf von Aushilfen im Zusammenhang mit der Vermittlung über die Plattform kein Entgelt und keine Kostenbeteiligung verlangen.

B4.10 Kündigung bei wesentlicher Leistungsänderung. Schränken wir entgeltpflichtige Funktionen wesentlich ein (§ 10.3), kann der Betrieb den entgeltlichen Zugang bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen. Wir unterstützen ihn dabei auf Verlangen bei einem Erstattungsantrag beim App-Store-Betreiber.

§ B5 Nutzung des Zugangs

B5.1 Der Zugang ist nicht übertragbar und darf nicht Dritten überlassen, weiterveräußert oder vermietet werden.

B5.2 Der Betrieb stellt sicher, dass nur berechtigte Personen seines Unternehmens den Zugang nutzen, und trägt für deren Handlungen die Verantwortung.

§ B6 Reihung und Sichtbarkeit

B6.1 Suchergebnisse werden ausschließlich nach sachlichen Kriterien gereiht. Maßgeblich sind – in dieser Gewichtung – die Übereinstimmung mit den eingegebenen Suchkriterien (Position, Zeitraum, Wochentage), die Entfernung zum gewählten Ort und, bei gleichwertigen Treffern, das Datum der Schicht bzw. der Nachname.

B6.2 Die Reihung wird nicht durch Entgeltzahlungen beeinflusst. Bezahlte Platzierungen gibt es nicht. Sollten wir künftig entgeltliche Hervorhebungen anbieten, werden diese als solche gekennzeichnet und die Auswirkung auf die Reihung hier beschrieben.

B6.3 Die Zahl der angezeigten Treffer ist aus Gründen der Übersichtlichkeit begrenzt; die Zahl der insgesamt gefundenen Treffer wird angezeigt.

Teil C – Zusätzliche Bestimmungen für Aushilfen

§ C1 Kostenlosigkeit

C1.1 Die Nutzung der Plattform ist für Aushilfen dauerhaft und vollständig unentgeltlich. Für die Registrierung, das Profil, die Suche, Bewerbungen, Nachrichten und alle sonstigen Funktionen wird von Aushilfen kein Entgelt, keine Provision, keine Gebühr und keine Kostenbeteiligung verlangt – weder von GastroSubs noch von einem Betrieb.

§ C2 Profil und eigene Angaben

C2.1 Die Angaben im Profil müssen der Wahrheit entsprechen. Das gilt insbesondere für Name, Geburtsdatum, Wohnort, Erfahrung, Fähigkeiten und Verfügbarkeit.

C2.2 Die Aushilfe sichert zu, zur Aufnahme einer Beschäftigung in Österreich berechtigt zu sein.

C2.3 Die Aushilfe entscheidet selbst, welche Kontaktdaten sie mit einer Bewerbung übermittelt. Als verborgen gekennzeichnete Kontaktdaten werden dem Betrieb nicht angezeigt. Name, Wohnort und Alter sind davon ausgenommen (C2.4), Adresse und Geburtsdatum ab einer Zusage (C2.5).

C2.4 Sichtbarkeit des Profils. Betriebe mit gültigem Zugang können nach Aushilfen suchen. In der Aushilfensuche sind Foto, vollständiger Name, Wohnort und Alter sowie Erfahrung, Fähigkeiten und Verfügbarkeit sichtbar. Straße, Geburtsdatum, Geschlecht und Kontaktdaten werden dort nie angezeigt. Diese Angaben gibt die Aushilfe erst mit einer Bewerbung heraus; bei den Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) nur, soweit sie sie nicht verborgen hat.

C2.4a Nicht in der Aushilfensuche erscheinen. Die Aushilfe kann ihr Profil in den Kontoeinstellungen aus der Aushilfensuche nehmen. Sie ist dann für Betriebe dort nicht auffindbar, und auch die in C2.4 genannten Angaben sind für sie nicht einsehbar. Sichtbar werden diese Angaben in diesem Fall erst, wenn sich die Aushilfe von sich aus auf eine Schicht bewirbt – dann gilt C2.5. Die Suche nach Schichten und das Bewerben bleiben von dieser Einstellung unberührt.

C2.4b Mit einer Bewerbung werden dem Betrieb jedenfalls der vollständige Name, der Wohnort und das Alter bekanntgegeben; diese Angaben lassen sich nicht verbergen.

C2.5 Übermittlung bei Bewerbung und bei Zusage. Mit dem Absenden einer Bewerbung werden dem ausschreibenden Betrieb der vollständige Name, der Wohnort, das Alter, die übrigen Profilangaben und die nicht verborgenen Kontaktdaten übermittelt. Die Adresse (Straße, Postleitzahl, Ort und Land) und das Geburtsdatum werden erst mit der Zusage übermittelt – der Betrieb benötigt sie, um die Aushilfe vor Arbeitsbeginn zur Sozialversicherung anzumelden, für die Auswahlentscheidung dagegen nicht. Auch diese beiden Angaben lassen sich nicht verbergen. Der Betrieb wird für die übermittelten Daten eigenständig Verantwortlicher (§ 12.2).

C2.6 Einwilligung in die weitere Aufbewahrung beim Betrieb. Die Aushilfe kann bei einer Bewerbung gesondert einwilligen, dass der Betrieb die übermittelten Daten über die konkrete Bewerbung hinaus aufbewahrt, um sie für künftige Schichten zu berücksichtigen und sie dafür zu kontaktieren. Die Einwilligung ist freiwillig: Die Bewerbung ist auch ohne sie möglich, und es entsteht kein Nachteil. Sie wird nicht vorausgewählt und ist getrennt von der Bewerbung selbst zu erteilen. Sie gilt für [24 Monate] ab Erteilung, sofern sie nicht vorher widerrufen wird.

C2.7 Widerruf. Die Einwilligung nach C2.6 kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden – über die entsprechende Einstellung im Nutzerkonto oder durch eine formlose Erklärung an [dse@gastrosubs.net]. Einen bei uns eingelangten Widerruf leiten wir unverzüglich an die betroffenen Betriebe weiter. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Aufbewahrung bleibt unberührt.

§ C3 Bewerbung, Zusage, Absage

C3.1 Eine Bewerbung ist ein verbindliches Angebot an den Betrieb (§ 5.2). Wer sich bewirbt, soll die Schicht auch übernehmen können und wollen.

C3.2 Eine Bewerbung kann über die Plattform zurückgezogen werden, solange sie nicht angenommen wurde und die Schicht noch nicht begonnen hat. Das Zurückziehen löscht die Bewerbung; eine neuerliche Bewerbung ist möglich.

C3.3 Eine bereits angenommene Bewerbung kann über die Plattform nicht mehr zurückgezogen werden. Kann die Aushilfe eine zugesagte Schicht nicht antreten, hat sie den Betrieb unverzüglich zu verständigen. Die rechtlichen Folgen richten sich ausschließlich nach dem Einsatzvertrag zwischen Betrieb und Aushilfe; GastroSubs ist daran nicht beteiligt und erhebt dafür weder Gebühren noch Vertragsstrafen.

C3.4 Die Aushilfe ist nicht verpflichtet, Bewerbungen abzugeben, Einladungen anzunehmen oder eine bestimmte Verfügbarkeit einzuhalten. Aus der Ablehnung eines Angebots entstehen ihr gegenüber GastroSubs keine Nachteile.

§ C4 Einladungen, Merkliste des Betriebs, Blockieren

C4.1 Einladungen. Ein Betrieb kann einer Aushilfe eine oder mehrere Schichten anbieten. Eine solche Einladung ist eine Aufforderung, sich zu bewerben; § 5.1 gilt sinngemäß. Sie begründet keine Verpflichtung, die Schicht zu übernehmen oder zu antworten. Eine persönliche Einladung eröffnet der eingeladenen Aushilfe den Zugang zu der eingeladenen Schicht, auch wenn diese nicht öffentlich ausgeschrieben ist.

C4.2 Merkliste. Ein Betrieb kann Aushilfen, mit denen er bereits zusammengearbeitet hat, in einer eigenen Liste merken und ihnen Schichten anbieten, die nicht öffentlich ausgeschrieben sind. Eine Aufnahme in diese Liste setzt entweder eine erteilte Zusage, einen vorangegangenen Schriftwechsel oder die ausdrückliche Zustimmung der Aushilfe voraus. Aus der Aufnahme entsteht keine Verpflichtung, Schichten zu übernehmen.

C4.3 Blockieren. Eine Aushilfe kann einen Betrieb blockieren. Der blockierte Betrieb sieht sie danach nicht mehr in der Aushilfensuche und kann keinen neuen Kontakt zu ihr aufnehmen. Bestehende Bewerbungen und Nachrichtenverläufe bleiben davon unberührt. Der Betrieb wird über die Blockierung nicht informiert.

§ C5 Rücktrittsrecht

C5.1 Verbraucherinnen und Verbrauchern steht das Recht zu, binnen 14 Tagen ab Abschluss des Nutzungsvertrages ohne Angabe von Gründen von diesem zurückzutreten.

C5.2 Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung an ruecktritt@gastrosubs.net oder an die in § 1.2 genannte Anschrift. Das beiliegende Muster-Rücktrittsformular kann, muss aber nicht verwendet werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.

C5.3 Da die Nutzung für Aushilfen unentgeltlich ist, sind im Fall des Rücktritts keine Zahlungen zu erstatten. Wir löschen das Nutzerkonto und die damit verbundenen Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.

C5.4 Der Rücktritt vom Nutzungsvertrag mit GastroSubs berührt nicht bereits zustande gekommene Einsatzverträge mit Betrieben.

Anhang 1 – Muster-Rücktrittsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An: [Firmenwortlaut], [Anschrift], [E-Mail]

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (\) den von mir/uns (\) abgeschlossenen Vertrag über die Nutzung der Plattform GastroSubs.

Bestellt am (\) / erhalten am (\): ______________

Name der Verbraucherin / des Verbrauchers: ______________

Anschrift: ______________

Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________

Datum: ______________

(\*) Unzutreffendes streichen.